Institut für Sinnvolles Leben


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

​§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden AGB genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Institut für Sinnvolles Leben (Markus Klemm), im Folgenden Institut für Sinnvolles Leben bzw. Auftragnehmer genannt, und den Auftraggebern, sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  2. Sofern der Auftraggeber ebenfalls AGB verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug der AGB zustande. Soweit die verschiedenen AGB inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelreglungen treten Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser AGB nicht enthalten sind.

§ 2 Leistung

  1. Die Tätigkeit des Auftragnehmers besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung (u.a. Coaching, Moderation, Schulung) des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter als Dienstleister oder der vertraglichen Privatperson.
  2. Die in den schriftlichen individuellen Angebots- und/oder Vertragsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere wird nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet.
  3. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beratungsleistung werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.
  4. Der Auftragnehmer ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, qualifizierte freie Mitarbeiter hinzuziehen, die mit dem Auftragnehmer durch vertragliche Zusammenarbeit verbunden sind. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen dem Institut für Sinnvolles Leben und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen dem Institut für Sinnvolles Leben und dem Auftraggeber.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber prüft die Angebots- und/oder Vertragsunterlagen vor Auftragserteilung sorgfältig. Durch Unterschrift und Rücksendung des Angebots, des Vertrags bzw. durch konkludentes Handeln nimmt der Auftraggeber dieses verbindlich an.
  2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages möglichst ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  3. Der Auftraggeber trägt Sorge für die möglichst umfassende, zutreffende und rechtzeitige Information des Auftragnehmers über die zur Erbringung der Vertragsleistung benötigten Daten (wie z.B. Organisationsstruktur, aktuelle Situation des Auftraggebers). Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung des Auftragnehmers die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann das Institut für Sinnvolles Leben dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

§ 4 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Auftragnehmer und Auftraggeber sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Zutun des jeweils zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertragspartners bekannt werden. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt.
  2. Die Vertragspartner sichern Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff und stellen sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners oder auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen oder richterlichen Beschluss Dritten zur Verfügung.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. 

§ 5 Honorare und Kosten

  1. Für Leistungen des Auftragnehmers wird ein Tages-, Stunden-, oder Pauschalhonorar vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
  2. ​Alle Honorare und Kosten verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
  3. Bei Coachingterminen und bei anderen stundensatzbasierten Beratungsleistungen, die in ihrer zeitlichen Dauer/Länge nicht vorher durch Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt werden, werden mindestens 90 Minuten je Termin in Rechnung gestellt, auch wenn der Termin vorher beendet wird. Danach werden jeweils angefangene halbe Stunden in Rechnung gestellt. Verspätet sich der Auftraggeber zu einem vereinbarten Termin, wird das Honorar vom ursprünglichen Terminbeginn an berechnet.
  4. Wird ein Termin oder eine Veranstaltung, die zeitlich in ihrer Dauer festgelegt ist, auf Veranlassung des Auftraggebers vorher beendet, wird die vorher festgelegte Dauer berechnet, nicht die kürzere, tatsächliche Dauer. Überschreitet die Dauer des Termins den vorher festgelegte Länge, werden anschliessend angefangene halbe Stunden in Rechnung gestellt.
  5. Kosten für Räume für Veranstaltungen, Coaching und Beratung werden vom Auftraggeber getragen. Gleiches gilt für Verpflegung und andere mit Räumen und Veranstaltungen einhergehende Kosten. 
  6. Fahrtkosten des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber mit 0,50 Euro je km (PKW) berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Bei Bahnreisen wird der tatsächliche Preis inkl. Platzreservierung in Rechnung gestellt. Wird nichts anderes vereinbart, werden die Kosten für die 1. Klasse erstattet. Bei Flugreisen ab einer Dauer von 3 Stunden je Flug werden die Kosten der Business Class erstattet, darunter die Kosten der Economy Class. Taxikosten werden ebenfalls entsprechend der tatsächlichen Höhe erstattet.
  7. Übernachtungskosten werden durch den Auftraggeber gezahlt. Hier werden Kosten für Hotels ab einer Kategorie von 4 Sternen inkl. Frühstück erstattet.
  8. Sofern nicht anders vereinbart, werden für Reisezeiten ab einer Dauer von 90 Minuten insgesamt (also Hin- und Rückreise zusammen gerechnet) zusätzlich ein Honorar in Höhe von 150 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen vorzunehmen und entsprechende Teilrechnungen zu stellen. Rechnungen werden elektronisch vom Auftragnehmer gestellt (als PDF), nicht unterschrieben und via Email an den Auftraggeber verschickt.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen netto zahlbar – wenn nicht anders im Rahmenvertrag vereinbart oder in der Rechnung angegeben wird. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen, ist der Auftragnehmer ohne weitere Mahnung berechtigt gem. § 286 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8,27% p.a. geltend zu machen. 

§ 7 Ausfall und Stornierungen von Veranstaltungen/Beratungsleistungen/Coachingsitzungen

  1. Stornierungen seitens des Auftraggebers müssen stets schriftlich erfolgen. Schriftlich bestätigte Termine für Maßnahmen können zu folgenden Regeln storniert werden:
  2. Bei Stornierung von Beratungsterminen und Veranstaltungsterminen (Workshops, Seminare, Vorträge, Gruppenveranstaltungen etc.) berechnen wir: ab 8 Wochen vor einem vereinbarten Termin 50 %, ab 2 Wochen vor einem vereinbarten Termin 100 % des vereinbarten Auftragsvolumens.
  3. Bei Stornierung von Coaching-Terminen berechnen wir ab 72 Stunden vor einem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Klienten 100 % des vereinbarten Honorars.
  4. Terminumbuchungen gelten nicht als Stornoersatz.
  5. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Leistung kein Rückvergütungsanspruch.
  6. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Krankheit des Beraters/Coaches/Trainers) bemüht sich der Auftragnehmer, Ersatz (Trainer oder Termin) zu beschaffen. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer können nur geltend gemacht werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 

§ 8 Neutralitätsverpflichtung

  1. Die Seminare, Coaching- und Beratungsleistungen des Auftragnehmers beruhen auf einer fundierten Grundlage – nicht auf Ideologien oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmern und Beratern, Coaches und Trainern ab.
  2. Es wird erklärt, dass der Aufrtragnehmer nicht nach einer Methode von L. Ron Hubbard und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt.
  3. Das Institut für Sinnvolles Leben unterhält keine geschäftsmäßige Beziehung zu Personen, Firmen, Organisationen, die die Einführung der Methode von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden unterstützen. 

§ 9 Sport/Training

Sofern in der gemeinsamen Arbeit zwischen dem Auftragnehmer und Coachee, Auftraggeber oder dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch sportliches Training (Übungen zur Steigerung der Kraft, der Ausdauer und der Koordination) angewandt oder vom Coach empfohlen wird, verpflichtet sich der Coachee, selbst auf seine Grenzen der Leistungsfähigkeit zu achten und, falls nötig, vorher seinen Arzt zu konsultieren (in jedem Fall ab einem Alter von 35 Jahren), um Klarheit darüber zu haben, ob er Sport treiben darf und in welchem Umfang. Die Verantwortung, auch bei der Durchführung der Übungen, liegt allein beim Coachee. Für eventuelle Schäden, die durch die Übungen und die Ausführung empfohlener sportlicher Aktivitäten entstehen, haftet der Coach nicht.


§ 10 Kundenreferenz

Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, Firmenlogos des Auftraggebers auf der Website des Beraters als Unternehmens-/Kundenreferenz zu verwenden. Dies Recht besteht auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Auftraggeber kann das dem Berater zur Verwendung des/der Logos eingeräumte Recht zur Verwendung als Referenz nach Beendigung dieses Vertrages jedoch schriftlich widerrufen.


§ 11 Schutz des geistigen Eigentums & Urheberrecht

  1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den vom Institut für Sinnvolles Leben erstellten Werken (Angebote, Leistungsbeschreibungen, Beratungsarchitektur, Konzepte, Referate, Trainingsunterlagen usw.).
  2. Das Urheberrecht an den Coaching-/ Training-/Beratungskonzepten und Teilnehmerunterlagen gehört allein dem Institut für Sinnvolles Leben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliches vertragsgegenständliches Know-How, das im Zuge des Auftrages entsteht oder in dieses eigebracht wird zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch zu vervielfältigen. Es darf nicht an Dritte weitergegeben werden. 

§ 12 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, ungültig oder als ungültig erklärt werden sollten, berührt dies die verbleibenden Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen tritt eine solche Regelung, welche dem gewollten Zweck des Vertrags unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der berechtigen Interessen der beiden Vertragspartner rechtswirksam am nächsten kommt.


§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.